Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Betriebe im Bauhauptgewerbe nach WZ-2-Stellern im Juni in Rendsburg-Eckernförde

Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten Betriebe insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
30.06.2009 75 28,0 33 12,3 160 59,7 268 100,0
30.06.2010 72 27,0 33 12,4 162 60,7 267 100,0
30.06.2011 78 29,9 29 11,1 154 59,0 261 100,0
30.06.2012 90 34,5 25 9,6 146 55,9 261 100,0
30.06.2013 99 37,5 25 9,5 140 53,0 264 100,0
30.06.2014 68 29,8 38 16,7 122 53,5 228 100,0
30.06.2015 70 28,2 43 17,3 135 54,4 248 100,0
30.06.2016 80 27,3 48 16,4 165 56,3 293 100,0
30.06.2017 77 25,9 44 14,8 176 59,3 297 100,0
30.06.2018 79 24,3 46 14,2 200 61,5 325 100,0
30.06.2019 85 22,8 52 13,9 236 63,3 373 100,0
30.06.2020 87 22,6 56 14,5 242 62,9 385 100,0
30.06.2021 85 22,7 54 14,4 235 62,8 374 100,0
30.06.2022 82 22,6 51 14,0 230 63,4 363 100,0
30.06.2023 74 21,5 54 15,7 216 62,8 344 100,0


Informationen zur Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe

Die Abgrenzung und Gliederung des Baugewerbes erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Erfasst und nachgewiesen werden in der jährlichen Ergänzungserhebung zum Bauhauptgewerbe örtliche Einheiten (in der Regel nicht Baustellen) mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in folgenden Bereichen:

WZ 41.2: Bau von Gebäuden

WZ 42.1: Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

WZ 42.2: Leitungstiefbau und Kläranlagenbau

WZ 42.9: Sonstiger Tiefbau

WZ 43.1: Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

WZ 43.9: Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten (z.B. Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau)

Die Ergänzungserhebung umfasst alle schleswig-holsteinischen Baubetriebe von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit sich deren Tätigkeit auf inländische Baustellen bezieht. Die Regionalisierung der erfassten Merkmale erfolgt nach dem Sitz der Betriebe.

Tätige Personen:

Tätige Inhaber:innen und tätige Mitinhaber:innen (eingeschlossen sind unbezahlt mithelfende Familienangehörige) sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen soweit sie nicht überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes wie Handel oder Dienstleistung beschäftigt sind.

Zu den Angestellten rechnen auch Gesellschafter:innen, Vorstandsmitglieder:innen, Geschäftsführer:innen und andere leitende Kräfte eines Unternehmens (GmbH und sonstige Rechtsformen), nicht jedoch die angestelltenversicherungspflichtigen Polier:innen, Schachtmeister:innen und Meister:innen.

Umsatz (ohne Umsatzsteuer):

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für die im Bundesgebiet getätigten Leistungen, einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und der Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Hierzu zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen, die gem. § 13 UStG zu versteuern sind.

Neben dem baugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) enthält der Gesamtumsatz sonstige Umsätze, die in der eigenen Bauleistung nicht abgerechnet wurden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Umsätze aus Handelsware, Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen (Baustoffen, Betonwaren u. Ä.), Umsätze aus Lohnarbeiten für Dritte, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung.

Der Vorjahresumsatz bezieht sich auf die im Erhebungsjahr auskunftspflichtigen Berichtskreise und ist wegen der zwischenzeitlichen Fluktuation nur bedingt als Vorjahresumsatz des gesamten Bauhauptgewerbes anzusehen.

Aktueller Stand dieser Statistik: 30.06.2023.

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