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Zeitreihe für Pinneberg

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Betriebe im Bauhauptgewerbe nach WZ-2-Stellern im Juni in Pinneberg

Hochbau Tiefbau Vorbereitende Baustellenarbeiten und sonstige spezialisierte Bautätigkeiten Betriebe insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
30.06.2009 78 29,7 22 8,4 163 62,0 263 100,0
30.06.2010 83 30,7 25 9,3 162 60,0 270 100,0
30.06.2011 73 28,2 25 9,7 161 62,2 259 100,0
30.06.2012 89 35,5 18 7,2 144 57,4 251 100,0
30.06.2013 100 39,7 19 7,5 133 52,8 252 100,0
30.06.2014 85 36,3 28 12,0 121 51,7 234 100,0
30.06.2015 76 30,9 28 11,4 142 57,7 246 100,0
30.06.2016 82 29,7 30 10,9 164 59,4 276 100,0
30.06.2017 75 28,4 28 10,6 161 61,0 264 100,0
30.06.2018 81 27,6 23 7,8 190 64,6 294 100,0
30.06.2019 86 24,9 26 7,5 233 67,5 345 100,0
30.06.2020 90 26,2 25 7,3 229 66,6 344 100,0
30.06.2021 86 24,4 27 7,7 239 67,9 352 100,0
30.06.2022 76 22,4 25 7,4 238 70,2 339 100,0
30.06.2023 67 20,7 24 7,4 232 71,8 323 100,0


Informationen zur Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe

Die Abgrenzung und Gliederung des Baugewerbes erfolgt nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Erfasst und nachgewiesen werden in der jährlichen Ergänzungserhebung zum Bauhauptgewerbe örtliche Einheiten (in der Regel nicht Baustellen) mit wirtschaftlichem Schwerpunkt in folgenden Bereichen:

WZ 41.2: Bau von Gebäuden

WZ 42.1: Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken

WZ 42.2: Leitungstiefbau und Kläranlagenbau

WZ 42.9: Sonstiger Tiefbau

WZ 43.1: Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten

WZ 43.9: Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten (z.B. Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau)

Die Ergänzungserhebung umfasst alle schleswig-holsteinischen Baubetriebe von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und anderer Wirtschaftsbereiche sowie Arbeitsgemeinschaften, soweit sich deren Tätigkeit auf inländische Baustellen bezieht. Die Regionalisierung der erfassten Merkmale erfolgt nach dem Sitz der Betriebe.

Tätige Personen:

Tätige Inhaber:innen und tätige Mitinhaber:innen (eingeschlossen sind unbezahlt mithelfende Familienangehörige) sowie alle in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Betrieb stehenden Personen soweit sie nicht überwiegend in anderen Bereichen des Betriebes wie Handel oder Dienstleistung beschäftigt sind.

Zu den Angestellten rechnen auch Gesellschafter:innen, Vorstandsmitglieder:innen, Geschäftsführer:innen und andere leitende Kräfte eines Unternehmens (GmbH und sonstige Rechtsformen), nicht jedoch die angestelltenversicherungspflichtigen Polier:innen, Schachtmeister:innen und Meister:innen.

Umsatz (ohne Umsatzsteuer):

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für die im Bundesgebiet getätigten Leistungen, einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und der Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer. Hierzu zählen auch Anzahlungen für Teilleistungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung der entsprechenden Lieferungen oder Leistungen, die gem. § 13 UStG zu versteuern sind.

Neben dem baugewerblichen Umsatz (Umsatz aus Bauleistungen) enthält der Gesamtumsatz sonstige Umsätze, die in der eigenen Bauleistung nicht abgerechnet wurden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Umsätze aus Handelsware, Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen (Baustoffen, Betonwaren u. Ä.), Umsätze aus Lohnarbeiten für Dritte, Dienstleistungen, Vermietung und Verpachtung.

Der Vorjahresumsatz bezieht sich auf die im Erhebungsjahr auskunftspflichtigen Berichtskreise und ist wegen der zwischenzeitlichen Fluktuation nur bedingt als Vorjahresumsatz des gesamten Bauhauptgewerbes anzusehen.

Aktueller Stand dieser Statistik: 30.06.2023.

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