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Zeitreihe für Neumünster

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Gewerbeabmeldungen in Neumünster

Vollständige Aufgaben Umwandlungen Übergaben Fortzüge1) Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 595 82,9 4 0,6 72 10,0 47 6,5 718 100,0
2009 624 82,0 3 0,4 72 9,5 62 8,1 761 100,0
2010 802 89,6 1 0,1 40 4,5 52 5,8 895 100,0
2011 751 86,8 6 0,7 62 7,2 46 5,3 865 100,0
2012 631 87,3 2 0,3 51 7,1 39 5,4 723 100,0
2013 681 85,4 2 0,3 52 6,5 62 7,8 797 100,0
2014 831 88,2 6 0,6 57 6,1 48 5,1 942 100,0
2015 675 87,8 2 0,3 32 4,2 60 7,8 769 100,0
2016 707 88,9 4 0,5 51 6,4 33 4,2 795 100,0
2017 662 88,4 4 0,5 39 5,2 44 5,9 749 100,0
2018 632 86,7 4 0,5 52 7,1 41 5,6 729 100,0
2019 647 87,8 11 1,5 27 3,7 52 7,1 737 100,0
2020 688 91,6 6 0,8 21 2,8 36 4,8 751 100,0
2021 421 83,0 12 2,4 38 7,5 36 7,1 507 100,0
2022 472 83,4 12 2,1 39 6,9 43 7,6 566 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Schließung nach Verlegung in einen anderen Meldebezirk


Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik

1. Auskunftspflichtig sind Gewerbetreibende, die nach § 14 der Gewerbeordnung jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle den zuständigen Behörden anzeigen müssen.

2. Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Die vollständigen Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik finden Sie im entsprechenden Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes oder in den Statistischen Berichten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2022.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
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