Zeitreihe für Herzogtum Lauenburg

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Gewerbeabmeldungen in Herzogtum Lauenburg 1)

Zeit Gewerbeabmeldungen
2008 1 717
2009 2 074
2010 1 427
2011 1 312
2012 1 615
2013 1 615
2014 1 778
2015 1 712
2016 1 486
2017 1 429
2018 1 310
2019 1 410
2020 1 204
2021 1 248
2022 1 297
2023 1 364
2024 1 514

Anmerkungen zu den Daten

1) ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ohne GmbH und UG in Gründung


Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik

1. Auskunftspflichtig sind Gewerbetreibende, die nach § 14 der Gewerbeordnung jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle den zuständigen Behörden anzeigen müssen.

2. Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Die vollständigen Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik finden Sie im entsprechenden Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes oder in den Statistischen Berichten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2024.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte