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Zeitreihe für Steinburg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Armenien Russische Föderation Irak Iran Syrien Türkei Serbien Aserbaidschan Kosovo
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 81 12,3 64 9,7 38 5,7 20 3,0 73 11,0 147 22,2 7 1,1 6 0,9 55 8,3 11 1,7
31.12.2015 742 27,3 78 2,9 48 1,8 434 15,9 219 8,0 795 29,2 - - 26 1,0 11 0,4 28 1,0
31.12.2016 487 29,6 160 9,7 83 5,0 216 13,1 112 6,8 284 17,3 9 0,5 22 1,3 32 1,9 18 1,1
31.12.2017 303 36,3 149 17,9 85 10,2 69 8,3 59 7,1 51 6,1 7 0,8 26 3,1 7 0,8 11 1,3
31.12.2018 230 32,4 152 21,4 82 11,6 67 9,4 64 9,0 21 3,0 15 2,1 13 1,8 7 1,0 6 0,8


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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