Zeitreihe für Segeberg

Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Iran Syrien Türkei Serbien Aserbaidschan Jemen
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 134 18,1 37 5,0 38 5,1 25 3,4 57 7,7 128 17,3 48 6,5 35 4,7 39 5,3 - -
31.12.2015 673 21,4 447 14,2 123 3,9 55 1,7 127 4,0 943 30,0 27 0,9 47 1,5 27 0,9 28 0,9
31.12.2016 728 27,5 436 16,5 190 7,2 115 4,3 138 5,2 525 19,8 29 1,1 30 1,1 28 1,1 43 1,6
31.12.2017 462 28,8 192 12,0 215 13,4 131 8,2 112 7,0 104 6,5 33 2,1 38 2,4 26 1,6 29 1,8
31.12.2018 395 27,1 213 14,6 206 14,1 139 9,5 130 8,9 75 5,1 39 2,7 23 1,6 18 1,2 18 1,2


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.