Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Iran Syrien Kosovo Türkei Serbien Jemen
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 101 10,0 48 4,7 77 7,6 116 11,4 39 3,8 214 21,1 10 1,0 27 2,7 50 4,9 8 0,8
31.12.2015 389 11,8 371 11,3 152 4,6 124 3,8 92 2,8 1 331 40,4 121 3,7 18 0,5 108 3,3 25 0,8
31.12.2016 613 23,4 438 16,7 199 7,6 225 8,6 146 5,6 530 20,2 88 3,4 23 0,9 73 2,8 31 1,2
31.12.2017 292 21,5 164 12,1 222 16,3 185 13,6 77 5,7 123 9,1 65 4,8 12 0,9 36 2,7 37 2,7
31.12.2018 260 19,7 215 16,3 212 16,1 186 14,1 98 7,4 95 7,2 45 3,4 38 2,9 33 2,5 29 2,2


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.