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Zeitreihe für Plön

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Iran Syrien Serbien Türkei Eritrea Albanien
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 62 12,4 30 6,0 10 2,0 21 4,2 24 4,8 126 25,2 23 4,6 7 1,4 28 5,6 13 2,6
31.12.2015 307 15,0 365 17,9 43 2,1 60 2,9 85 4,2 735 36,0 66 3,2 17 0,8 94 4,6 111 5,4
31.12.2016 327 23,9 222 16,3 71 5,2 64 4,7 73 5,3 328 24,0 39 2,9 16 1,2 50 3,7 50 3,7
31.12.2017 168 26,0 91 14,1 71 11,0 75 11,6 37 5,7 54 8,4 25 3,9 6 0,9 21 3,3 23 3,6
31.12.2018 131 24,0 83 15,2 74 13,6 67 12,3 39 7,2 37 6,8 26 4,8 25 4,6 13 2,4 9 1,7


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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