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Zeitreihe für Pinneberg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Armenien Iran Irak Russische Föderation Syrien Türkei Aserbaidschan Serbien Jemen
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 334 23,4 79 5,5 139 9,7 77 5,4 69 4,8 206 14,4 81 5,7 49 3,4 103 7,2 14 1,0
31.12.2015 851 22,7 161 4,3 224 6,0 384 10,2 125 3,3 1 229 32,8 68 1,8 39 1,0 73 1,9 38 1,0
31.12.2016 1 144 38,6 234 7,9 289 9,8 313 10,6 115 3,9 418 14,1 62 2,1 38 1,3 23 0,8 59 2,0
31.12.2017 712 40,5 200 11,4 157 8,9 141 8,0 108 6,1 128 7,3 60 3,4 36 2,0 18 1,0 7 0,4
31.12.2018 587 36,2 198 12,2 177 10,9 149 9,2 120 7,4 85 5,2 59 3,6 29 1,8 18 1,1 18 1,1


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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