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Zeitreihe für Nordfriesland

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Syrien Iran Serbien Jemen Türkei Kosovo
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 105 19,3 32 5,9 64 11,7 50 9,2 87 16,0 21 3,9 15 2,8 16 2,9 18 3,3 2 0,4
31.12.2015 397 20,0 229 11,5 79 4,0 101 5,1 687 34,6 77 3,9 35 1,8 43 2,2 9 0,5 34 1,7
31.12.2016 446 30,3 251 17,1 119 8,1 101 6,9 262 17,8 59 4,0 20 1,4 38 2,6 5 0,3 20 1,4
31.12.2017 167 23,2 120 16,7 103 14,3 96 13,4 53 7,4 40 5,6 12 1,7 15 2,1 10 1,4 7 1,0
31.12.2018 182 23,1 141 17,9 111 14,1 99 12,6 65 8,3 55 7,0 16 2,0 14 1,8 13 1,7 13 1,7


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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