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Zeitreihe für Herzogtum Lauenburg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Armenien Irak Iran Russische Föderation Syrien Kosovo Türkei Serbien Albanien
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 75 12,0 47 7,5 26 4,2 21 3,4 34 5,4 82 13,1 22 3,5 13 2,1 60 9,6 14 2,2
31.12.2015 299 17,3 77 4,5 146 8,5 56 3,2 39 2,3 491 28,5 88 5,1 3 0,2 137 7,9 112 6,5
31.12.2016 566 26,7 195 9,2 296 14,0 97 4,6 77 3,6 353 16,7 90 4,3 24 1,1 111 5,2 54 2,6
31.12.2017 287 26,4 186 17,1 131 12,1 60 5,5 89 8,2 52 4,8 56 5,2 25 2,3 46 4,2 28 2,6
31.12.2018 245 24,2 168 16,6 121 12,0 112 11,1 90 8,9 53 5,2 32 3,2 32 3,2 22 2,2 16 1,6


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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