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Zeitreihe für Lübeck

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Iran Türkei Syrien Kosovo Serbien Albanien
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 135 12,7 90 8,5 48 4,5 92 8,7 159 15,0 30 2,8 128 12,1 24 2,3 58 5,5 22 2,1
31.12.2015 601 15,5 689 17,8 137 3,5 145 3,7 266 6,9 48 1,2 1 170 30,2 93 2,4 117 3,0 175 4,5
31.12.2016 464 20,0 464 20,0 211 9,1 136 5,9 172 7,4 58 2,5 362 15,6 53 2,3 39 1,7 25 1,1
31.12.2017 272 21,4 223 17,5 199 15,6 137 10,8 76 6,0 55 4,3 71 5,6 44 3,5 28 2,2 18 1,4
31.12.2018 246 19,8 233 18,8 209 16,9 150 12,1 90 7,3 66 5,3 53 4,3 39 3,1 36 2,9 14 1,1


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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