Zeitreihe für Schleswig-Holstein

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Iran Syrien Türkei Serbien Albanien Kosovo
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 1 871 15,3 820 6,7 815 6,7 842 6,9 854 7,0 2 205 18,0 372 3,0 803 6,6 326 2,7 315 2,6
31.12.2015 6 459 18,0 4 553 12,7 1 533 4,3 1 070 3,0 1 561 4,3 12 534 34,9 274 0,8 982 2,7 1 918 5,3 1 012 2,8
31.12.2016 7 586 25,7 4 822 16,4 2 600 8,8 1 599 5,4 1 717 5,8 5 205 17,7 342 1,2 618 2,1 716 2,4 681 2,3
31.12.2017 4 328 25,9 2 339 14,0 2 439 14,6 1 549 9,3 1 056 6,3 1 211 7,2 359 2,1 423 2,5 338 2,0 362 2,2
31.12.2018 3 852 24,4 2 388 15,2 2 320 14,7 1 485 9,4 1 364 8,7 999 6,3 458 2,9 312 2,0 265 1,7 256 1,6


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.