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Zeitreihe für Stormarn

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung in Stormarn (Wohnort)

Grundleistung Hilfe zum Lebensunterhalt Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 851 92,0 74 8,0 925 100,0
31.12.2015 2 254 85,2 392 14,8 2 646 100,0
31.12.2016 1 445 66,7 722 33,3 2 167 100,0
31.12.2017 252 21,7 911 78,3 1 163 100,0
31.12.2018 325 30,0 758 70,0 1 083 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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