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Zeitreihe für Plön

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung in Plön (Wohnort)

Grundleistung Hilfe zum Lebensunterhalt Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 455 91,0 45 9,0 500 100,0
31.12.2015 1 915 93,8 127 6,2 2 042 100,0
31.12.2016 956 70,0 410 30,0 1 366 100,0
31.12.2017 203 31,4 443 68,6 646 100,0
31.12.2018 155 28,4 390 71,6 545 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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