Zeitreihe für Herzogtum Lauenburg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung in Herzogtum Lauenburg (Wohnort)

Grundleistung Hilfe zum Lebensunterhalt Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 507 81,0 119 19,0 626 100,0
31.12.2015 1 466 85,0 259 15,0 1 725 100,0
31.12.2016 1 450 68,5 667 31,5 2 117 100,0
31.12.2017 313 28,8 773 71,2 1 086 100,0
31.12.2018 363 35,9 649 64,1 1 012 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.