Zum Inhalt springen

Zeitreihe für Neumünster

Lade Daten

Die Daten werden aus der Datenbank geladen. Gerade wenn Sie viele Themen oder lange Zeitreihen ausgewählt haben, kann das einige Zeit dauern. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
Ergebnisse werden geladen…

Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung in Neumünster (Wohnort)

Grundleistung Hilfe zum Lebensunterhalt Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 594 96,7 20 3,3 614 100,0
31.12.2015 451 96,6 16 3,4 467 100,0
31.12.2016 1 227 97,2 35 2,8 1 262 100,0
31.12.2017 1 568 97,5 40 2,5 1 608 100,0
31.12.2018 1 500 95,1 78 4,9 1 578 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

Nach oben