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Zeitreihe für Rendsburg-Eckernförde

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Alter in Rendsburg-Eckernförde (Wohnort)

0-17 Jahre 18-49 Jahre 50 Jahre und älter Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 377 37,2 556 54,8 81 8,0 1 014 100,0
31.12.2015 1 043 31,6 2 113 64,1 140 4,2 3 296 100,0
31.12.2016 910 34,7 1 581 60,3 130 5,0 2 621 100,0
31.12.2017 466 34,3 803 59,1 89 6,6 1 358 100,0
31.12.2018 484 36,7 744 56,4 91 6,9 1 319 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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