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Zeitreihe für Nordfriesland

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Alter in Nordfriesland (Wohnort)

0-17 Jahre 18-49 Jahre 50 Jahre und älter Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 177 32,5 327 60,0 41 7,5 545 100,0
31.12.2015 673 33,9 1 219 61,4 93 4,7 1 985 100,0
31.12.2016 529 36,0 874 59,5 67 4,6 1 470 100,0
31.12.2017 265 36,9 412 57,3 42 5,8 719 100,0
31.12.2018 300 38,1 436 55,4 51 6,5 787 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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