Zeitreihe für Herzogtum Lauenburg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Alter in Herzogtum Lauenburg (Wohnort)

0-17 Jahre 18-49 Jahre 50 Jahre und älter Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 238 38,0 330 52,7 58 9,3 626 100,0
31.12.2015 601 34,8 1 039 60,2 85 4,9 1 725 100,0
31.12.2016 741 35,0 1 253 59,2 123 5,8 2 117 100,0
31.12.2017 386 35,5 619 57,0 81 7,5 1 086 100,0
31.12.2018 404 39,9 546 54,0 62 6,1 1 012 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.