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Zeitreihe für Schleswig-Holstein

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Alter in Schleswig-Holstein (Wohnort)

0-17 Jahre 18-49 Jahre 50 Jahre und älter Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 3 875 31,7 7 397 60,5 958 7,8 12 230 100,0
31.12.2015 11 274 31,4 22 940 63,8 1 721 4,8 35 935 100,0
31.12.2016 10 083 34,2 17 687 60,0 1 698 5,8 29 468 100,0
31.12.2017 5 505 32,9 10 069 60,3 1 135 6,8 16 709 100,0
31.12.2018 5 221 33,1 9 478 60,1 1 063 6,7 15 762 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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