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Zeitreihe für Segeberg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Geschlecht in Segeberg (Wohnort)

weiblich männlich Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 274 37,1 465 62,9 739 100,0
31.12.2015 998 31,8 2 145 68,2 3 143 100,0
31.12.2016 957 36,2 1 690 63,8 2 647 100,0
31.12.2017 598 37,3 1 004 62,7 1 602 100,0
31.12.2018 551 37,8 908 62,2 1 459 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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