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Zeitreihe für Ostholstein

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Geschlecht in Ostholstein (Wohnort)

weiblich männlich Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 307 34,7 578 65,3 885 100,0
31.12.2015 917 31,6 1 983 68,4 2 900 100,0
31.12.2016 691 37,2 1 167 62,8 1 858 100,0
31.12.2017 349 35,4 636 64,6 985 100,0
31.12.2018 324 34,4 617 65,6 941 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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