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Zeitreihe für Lübeck

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Geschlecht in Lübeck (Wohnort)

weiblich männlich Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 486 45,8 576 54,2 1 062 100,0
31.12.2015 1 343 34,6 2 537 65,4 3 880 100,0
31.12.2016 880 37,9 1 440 62,1 2 320 100,0
31.12.2017 510 40,1 762 59,9 1 272 100,0
31.12.2018 509 41,0 730 58,9 1 239 99,9


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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