Zeitreihe für Altona1)

Lade Daten

Die Daten werden aus der Datenbank geladen. Gerade wenn Sie viele Themen oder lange Zeitreihen ausgewählt haben, kann das einige Zeit dauern. Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.
Ergebnisse werden geladen…

Bedarfsgemeinschaften nach SGB II in Altona am 31.12.

Zeit Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
2011 13 674
2012 13 537
2013 13 781
2014 13 768
2015 13 955
2016 14 539
2017 14 245
2018 13 638
2019 12 891
2020 13 735
2021 12 673
2022 13 895
2023 13 769
2024 13 256

Anmerkungen zu den Daten

1) Am 01.03.2008 ist für Hamburg eine neue räumliche Gliederung in Kraft getreten. Der neue Stadtteil Sternschanze liegt im Grenzbereich der Bezirke Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel und wurde dem Bezirk Altona zugeordnet. Aus diesem Grund sind Vergleiche für den Bezirk Altona ab dem Jahr 2008 mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich.


Informationen zu den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II

Quelle Bundesagentur für Arbeit, ab 2017 Auswertungen auf Grundlage der pseudonymisierten Einzeldaten der Bundesagentur für Arbeit. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied (außer Kindern) wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen Leistungsberechtigten nach SGB II. Durch die Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II im Jahr 2016, steigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zu den Vorjahren leicht.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12. 2024.