Zeitreihe für Altona1)
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| Zeit | Bedarfsgemeinschaften nach SGB II |
|---|---|
| 2011 | 13 674 |
| 2012 | 13 537 |
| 2013 | 13 781 |
| 2014 | 13 768 |
| 2015 | 13 955 |
| 2016 | 14 539 |
| 2017 | 14 245 |
| 2018 | 13 638 |
| 2019 | 12 891 |
| 2020 | 13 735 |
| 2021 | 12 673 |
| 2022 | 13 895 |
| 2023 | 13 769 |
| 2024 | 13 256 |
Anmerkungen zu den Daten
1) Am 01.03.2008 ist für Hamburg eine neue räumliche Gliederung in Kraft getreten. Der neue Stadtteil Sternschanze liegt im Grenzbereich der Bezirke Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel und wurde dem Bezirk Altona zugeordnet. Aus diesem Grund sind Vergleiche für den Bezirk Altona ab dem Jahr 2008 mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich.
Informationen zu den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II
Quelle Bundesagentur für Arbeit, ab 2017 Auswertungen auf Grundlage der pseudonymisierten Einzeldaten der Bundesagentur für Arbeit. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied (außer Kindern) wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen Leistungsberechtigten nach SGB II. Durch die Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II im Jahr 2016, steigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zu den Vorjahren leicht.
Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12. 2024.