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Zeitreihe für Schleswig-Holstein

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Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nach Nationalität in Schleswig-Holstein

deutsch ausländisch Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.03.2014 835 81,9 184 18,1 1 019 100,0
31.03.2015 845 80,4 206 19,6 1 051 100,0
31.03.2016 795 80,8 189 19,2 984 100,0
31.03.2017 787 79,3 205 20,7 992 100,0
31.03.2018 741 77,0 221 23,0 962 100,0
31.03.2019 826 66,8 411 33,2 1 237 100,0


Informationen zur Strafvollzugsstatistik

Methodische Hinweise

In der Strafvollzugsstatistik werden zum Stichtag 31.03. jeden Jahres die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach ausgewählten demographischen und kriminologischen Merkmalen erfasst. Untersuchungs- Abschiebehäftlinge bleiben bei dieser Stichtageserhebung unberücksichtigt.

Begriffsbestimmungen

Freiheitsstrafe: Strafe, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Mindestmaß der zeitigen Freiheitstrafe beträgt einen Monat, höchstens fünfzehn Jahre (§ 38 StGB).

Jugendstrafe (§ 17 JGG) ist die einzige kriminelle Strafe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Die übrigen Maßnahmen nach dem JGG (Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln) haben nicht die Rechtswirkungen einer Strafe und führen auch zu keiner Eintragung in Strafregister.

Sicherungsverwahrung: Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 66, 66a StGB, die bei bestimmten gefährlichen Tätern neben der Freiheitsstrafe verhängt werden kann.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.03.2019.

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