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Zeitreihe für Schleswig-Holstein

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Strafgefangene und Sicherungsverwahrte nach Geschlecht in Schleswig-Holstein

weiblich männlich Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.03.2014 31 3,0 988 97,0 1 019 100,0
31.03.2015 51 4,9 1 000 95,1 1 051 100,0
31.03.2016 53 5,4 931 94,6 984 100,0
31.03.2017 44 4,4 948 95,6 992 100,0
31.03.2018 41 4,3 921 95,7 962 100,0
31.03.2019 63 5,1 1 174 94,9 1 237 100,0


Informationen zur Strafvollzugsstatistik

Methodische Hinweise

In der Strafvollzugsstatistik werden zum Stichtag 31.03. jeden Jahres die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach ausgewählten demographischen und kriminologischen Merkmalen erfasst. Untersuchungs- Abschiebehäftlinge bleiben bei dieser Stichtageserhebung unberücksichtigt.

Begriffsbestimmungen

Freiheitsstrafe: Strafe, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist. Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht. Das Mindestmaß der zeitigen Freiheitstrafe beträgt einen Monat, höchstens fünfzehn Jahre (§ 38 StGB).

Jugendstrafe (§ 17 JGG) ist die einzige kriminelle Strafe des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Die übrigen Maßnahmen nach dem JGG (Zuchtmittel und Erziehungsmaßregeln) haben nicht die Rechtswirkungen einer Strafe und führen auch zu keiner Eintragung in Strafregister.

Sicherungsverwahrung: Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 66, 66a StGB, die bei bestimmten gefährlichen Tätern neben der Freiheitsstrafe verhängt werden kann.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.03.2019.

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