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Informationen zu den Bürgerschaftswahlen

Wahlbeteiligung in den Stadtteilen

Für die Stadtteile lassen sich wegen der Organisation der Briefwahl keine exakten Wahlbeteiligungsquoten berechnen. Daher wird die Anzahl der Briefwähler:innen anhand der ausgegebenen Wahlscheine sowie der hamburgweiten Beteiligungsquote der Wähler:innen mit Wahlschein geschätzt. Die Berechnung der Wahlbeteiligung beruhte bei den Bürgerschaftswahlen bis 2008 auf den Urnenwähler:innen zuzüglich 95 Prozent der Wahlscheininhaber:innen. Aufgrund der Beobachtung, dass die Anzahl der Wahlscheininhaber:innen, die tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, variiert, wird nunmehr der tatsächliche Anteil der Briefwähler:innen an der Zahl der Wahlscheininhaber:innen zugrunde gelegt. Bezüglich der Bürgerschaftswahl 2011 ist daher zur genaueren Schätzung der Wahlbeteiligung in den Stadtteilen die Anzahl der Urnenwähler:innen zuzüglich 89 Prozent der Wahlscheininhaber:innen berechnet und in den Tabellen ausgewiesen worden. Bei der Bürgerschaftswahl 2015 sind es 92 Prozent der Wahlscheininhaber:innen.

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