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Informationen zur Öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung

Auf der Grundlage des Umweltstatistikgesetztes wird jährlich die Erhebung über die Einsammlung von Abfällen durchgeführt. Diese Befragung richtet sich an die oberen Abfallbehörden der Länder, die Daten aus den dort vorliegenden Siedlungsabfallbilanzen für die statistische Auswertung und zur Erfüllung der Anforderungen gemäß EU-Abfallstatistikverordnung zur Verfügung stellen. Gegenstand dieser Erhebung sind ausschließlich solche Abfälle, die in der Regel überwiegend bei Haushalten anfallen.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2019.

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