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Informationen zur Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen)
Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UStG) (ab Berichtsjahr 2020; In den Berichtsjahren 2003 bis 2019 lag die Erfassungsgrenze bei 17 500 Euro.). Nicht erfasst sind Jahreszahler:innen (Unternehmer:innen, die keine Voranmeldung, sondern nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben müssen) und Kleinunternehmer:innen (Unternehmer:innen mit jährlichen Umsätzen bis 22 000 Euro (ab Berichtsjahr 2020; In den Berichtsjahren 2003 bis 2019 lag die Erfassungsgrenze bei 17 500 Euro.).
Aktueller Stand dieser Statistik: 2023.
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