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Informationen zur Lohn- und Einkommenssteuer

Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte ≥ 0, ohne Grenzgänger:innen und Grenzpendler:innen. Zusammen veranlagte Ehepaare werden als eine steuerpflichtige Person gezählt.

Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Hamburg. Diese Statistik wird ab 2013 jedes Jahr durchgeführt und ist aufgrund des Verfahrens der Lohn- und Einkommensteuerstatistik jeweils um mehrere Jahre verzögert.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2020.

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