Informationen zur Lohn- und Einkommenssteuer
Steuerpflichtige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte ≥ 0, ohne Grenzgänger:innen und Grenzpendler:innen. Zusammen veranlagte Ehepaare werden als eine steuerpflichtige Person gezählt.
Grundlage ist die Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Hamburg. Diese Statistik wird ab 2013 jedes Jahr durchgeführt und ist aufgrund des Verfahrens der Lohn- und Einkommensteuerstatistik jeweils um mehrere Jahre verzögert.
Aktueller Stand dieser Statistik: 2020.
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