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Informationen zu den Bedarfsgemeinschaften nach SGB II

Quelle Bundesagentur für Arbeit, ab 2017 Auswertungen auf Grundlage der pseudonymisierten Einzeldaten der Bundesagentur für Arbeit. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied (außer Kindern) wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen Leistungsberechtigten nach SGB II. Durch die Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II im Jahr 2016, steigt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Vergleich zu den Vorjahren leicht.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2023.

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