Vergleichsdaten für Altona

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Altona (Wohnort) am 31.12.2018

Altona Gesamtwert Hamburg
Anzahl % Anzahl %
Afghanistan 390 25,9 2 924 26,1
Russische Föderation 174 11,5 998 8,9
Iran 142 9,4 1 129 10,1
Irak 140 9,3 1 157 10,3
Syrien 90 6,0 763 6,8
Ghana 61 4,0 352 3,1
Montenegro 51 3,4 274 2,4
Ägypten 44 2,9 330 2,9
Mazedonien 35 2,3 209 1,9
Eritrea 34 2,3 153 1,4

Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Altona (Wohnort) im Vergleich mit den anderen Bezirken Hamburgs am 31.12.20181)

Kriterium für die Farbgebung in der Karte:

Anmerkungen zu den Daten

1) Karte ohne Neuwerk


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.