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Vergleichsdaten für Pinneberg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Pinneberg (Wohnort) am 31.12.2018

Pinneberg Durchschnitt aller Kreise in Schleswig-Holstein
Anzahl % Anzahl %
Afghanistan 587 36,2 257 24,4
Armenien 198 12,2 155 14,7
Iran 177 10,9 91 8,7
Irak 149 9,2 159 15,2
Russische Föderation 120 7,4 99 9,4
Syrien 85 5,2 67 6,3
Türkei 59 3,6 31 2,9
Aserbaidschan 29 1,8 10 1,0
Serbien 18 1,1 21 2,0
Jemen 18 1,1 16 1,5

Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Pinneberg (Wohnort) im Vergleich mit den anderen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins am 31.12.2018

Kriterium für die Farbgebung in der Karte:


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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