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Vergleichsdaten für Neumünster

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Neumünster (Wohnort) am 31.12.2018

Neumünster Durchschnitt aller Kreise in Schleswig-Holstein
Anzahl % Anzahl %
Afghanistan 294 18,6 257 24,4
Iran 183 11,6 91 8,7
Syrien 148 9,4 67 6,3
Irak 139 8,8 159 15,2
Albanien 93 5,9 18 1,7
Türkei 78 4,9 31 2,9
Armenien 70 4,4 155 14,7
Russische Föderation 68 4,3 99 9,4
Jemen 46 2,9 16 1,5
Eritrea 41 2,6 12 1,1

Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten in Neumünster (Wohnort) im Vergleich mit den anderen Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins am 31.12.2018

Kriterium für die Farbgebung in der Karte:


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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