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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Schleswig-Flensburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 248 798 23,6 286 939 27,2 166 990 15,8 177 161 16,8 123 161 11,7 20 140 1,9 31 489 3,0 1 054 678 100,0
2009 244 443 22,2 318 204 28,9 164 978 15,0 192 081 17,5 131 133 11,9 18 425 1,7 30 270 2,8 1 099 534 100,0
2010 270 243 23,1 379 144 32,4 175 560 15,0 173 819 14,8 122 812 10,5 17 086 1,5 32 939 2,8 1 171 603 100,0
2011 341 870 26,7 361 963 28,3 217 742 17,0 181 893 14,2 125 482 9,8 18 437 1,4 33 674 2,6 1 281 061 100,0
2012 306 957 25,9 327 110 27,6 182 498 15,4 179 397 15,1 136 155 11,5 17 899 1,5 35 512 3,0 1 185 528 100,0
2013 325 097 27,0 294 829 24,4 215 309 17,9 184 423 15,3 133 533 11,1 17 939 1,5 34 856 2,9 1 205 986 100,0
2014 346 007 28,5 260 754 21,5 223 312 18,4 184 060 15,2 141 686 11,7 19 930 1,6 38 092 3,1 1 213 841 100,0
2015 352 170 28,3 266 007 21,4 216 680 17,4 208 137 16,7 143 383 11,5 20 530 1,6 38 304 3,1 1 245 211 100,0
2016 360 877 28,6 275 906 21,8 214 458 17,0 205 874 16,3 146 819 11,6 20 225 1,6 39 176 3,1 1 263 335 100,0
2017 387 955 29,5 255 710 19,4 238 703 18,1 208 608 15,8 165 432 12,6 19 906 1,5 40 483 3,1 1 316 797 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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