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Zeitreihe für Dithmarschen

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Dithmarschen

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Umsatz insgesamt
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 166 557 18,4 250 019 27,6 152 252 16,8 206 287 22,8 101 589 11,2 13 111 1,4 15 090 1,7 904 905 100,0
2009 157 401 16,5 331 293 34,7 103 345 10,8 200 469 21,0 133 077 13,9 13 697 1,4 15 829 1,7 955 111 100,0
2010 161 649 16,7 297 573 30,8 108 189 11,2 218 784 22,6 152 941 15,8 11 306 1,2 16 537 1,7 966 979 100,0
2011 183 388 16,9 366 890 33,8 125 138 11,5 217 597 20,0 164 151 15,1 11 311 1,0 17 168 1,6 1 085 643 100,0
2012 205 784 19,3 320 471 30,0 122 557 11,5 213 897 20,0 177 723 16,6 10 572 1,0 16 987 1,6 1 067 991 100,0
2013 203 918 24,5 239 740 28,8 124 185 14,9 145 340 17,4 91 465 11,0 11 820 1,4 17 360 2,1 833 828 100,0
2014 217 060 25,8 233 146 27,7 99 749 11,8 165 347 19,6 96 607 11,5 12 580 1,5 17 546 2,1 842 035 100,0
2015 209 362 24,8 234 714 27,8 102 355 12,1 170 111 20,1 97 930 11,6 12 910 1,5 17 225 2,0 844 607 100,0
2016 226 561 26,8 208 709 24,7 103 165 12,2 174 032 20,6 102 566 12,1 13 230 1,6 17 815 2,1 846 078 100,0
2017 236 830 26,6 230 451 25,9 107 963 12,1 177 880 20,0 105 678 11,9 13 034 1,5 17 597 2,0 889 433 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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