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Zeitreihe für Flensburg

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Umsatz in Handwerksunternehmen nach ausgewählten Gewerbezweigen in Flensburg

bei KfZ-Technikern bei Elektrotechnikern bei Maurern bei Installateuren bei Metallbauern bei Tischlern bei Malern bei Zimmerern bei Fleischern bei Straßenbauern
Zeit 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro % 1000 Euro %
2008 327 144 46,1 71 263 10,1 38 780 5,5 17 966 2,5 26 227 3,7 7 850 1,1 11 536 1,6 4 075 0,6 10 384 1,5 964 0,1
2009 358 096 47,6 67 561 9,0 26 770 3,6 15 741 2,1 17 387 2,3 8 025 1,1 10 327 1,4 3 684 0,5 9 255 1,2 785 0,1
2010 264 212 39,2 84 952 12,6 26 081 3,9 19 439 2,9 16 922 2,5 9 269 1,4 10 937 1,6 4 038 0,6 18 281 2,7 771 0,1
2011 273 425 38,3 88 334 12,4 30 248 4,2 22 375 3,1 19 442 2,7 7 959 1,1 11 402 1,6 2 398 0,3 24 355 3,4 942 0,1
2012 262 230 37,4 85 306 12,2 33 391 4,8 25 158 3,6 17 097 2,4 8 125 1,2 8 170 1,2 2 204 0,3 24 325 3,5 1 054 0,2
2013 275 003 39,3 78 854 11,3 30 510 4,4 24 416 3,5 18 251 2,6 9 416 1,3 8 934 1,3 2 093 0,3 9 377 1,3 848 0,1
2014 236 443 38,9 64 864 10,7 27 119 4,5 24 425 4,0 18 780 3,1 9 532 1,6 9 193 1,5 2 286 0,4 8 869 1,5 1 132 0,2
2015 249 331 38,9 88 302 13,8 33 037 5,2 23 859 3,7 20 682 3,2 8 562 1,3 10 265 1,6 2 105 0,3 8 019 1,3 1 057 0,2
2016 262 134 38,2 119 353 17,4 32 001 4,7 26 538 3,9 19 357 2,8 8 346 1,2 8 613 1,3 2 420 0,4 1 823 0,3 898 0,1
2017 265 209 40,0 126 441 19,1 33 124 5,0 28 763 4,3 23 744 3,6 9 279 1,4 9 013 1,4 2 838 0,4 1 603 0,2 850 0,1


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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