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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Tätige Personen in Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Schleswig-Flensburg

I Bauhauptgewerbe II Ausbaugewerbe III Handwerk für den gewerblichen Bedarf IV Kraftfahrzeuggewerbe V Lebensmittelgewerbe VI Gesundheitsgewerbe VII Handwerk für den privaten Bedarf Tätige Personen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 2 776 24,2 3 014 26,3 1 599 14,0 1 231 10,8 1 427 12,5 320 2,8 1 083 9,5 11 450 100,0
2009 2 739 24,1 3 035 26,7 1 407 12,4 1 271 11,2 1 508 13,3 342 3,0 1 076 9,5 11 378 100,0
2010 2 848 25,0 3 123 27,4 1 434 12,6 1 301 11,4 1 431 12,6 324 2,8 918 8,1 11 379 100,0
2011 2 964 25,6 3 135 27,1 1 477 12,8 1 277 11,0 1 448 12,5 342 3,0 916 7,9 11 559 100,0
2012 3 010 25,8 3 182 27,2 1 434 12,3 1 325 11,3 1 451 12,4 328 2,8 953 8,2 11 683 100,0
2013 3 095 24,8 3 341 26,8 2 045 16,4 1 336 10,7 1 406 11,3 328 2,6 928 7,4 12 479 100,0
2014 3 140 25,2 3 028 24,3 2 197 17,6 1 345 10,8 1 488 12,0 341 2,7 911 7,3 12 450 100,0
2015 3 129 25,3 2 980 24,1 2 175 17,6 1 354 10,9 1 502 12,1 349 2,8 900 7,3 12 389 100,0
2016 3 204 26,2 2 990 24,5 2 003 16,4 1 377 11,3 1 422 11,6 336 2,8 882 7,2 12 214 100,0
2017 3 336 25,2 3 002 22,7 2 815 21,3 1 402 10,6 1 498 11,3 322 2,4 853 6,4 13 228 100,0


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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