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Zeitreihe für Flensburg

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Handwerksunternehmen nach Gewerbegruppen in Flensburg 1)

I Bauhauptgewerbe1) II Ausbaugewerbe1) III Handwerk für den gewerblichen Bedarf1) IV Kraftfahrzeuggewerbe1) V Lebensmittelgewerbe1) VI Gesundheitsgewerbe1) VII Handwerk für den privaten Bedarf1) Handwerksunternehmen insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 41 10,0 122 29,6 63 15,3 51 12,4 17 4,1 26 6,3 92 22,3 412 100,0
2009 40 9,9 121 29,8 63 15,5 52 12,8 16 3,9 27 6,7 87 21,4 406 100,0
2010 41 10,0 126 30,9 63 15,4 47 11,5 19 4,7 27 6,6 85 20,8 408 100,0
2011 41 10,0 129 31,3 60 14,6 50 12,1 19 4,6 27 6,6 86 20,9 412 100,0
2012 44 10,3 140 32,9 66 15,5 45 10,6 18 4,2 26 6,1 87 20,4 426 100,0
2013 41 10,0 134 32,5 63 15,3 49 11,9 13 3,2 28 6,8 84 20,4 412 100,0
2014 42 10,3 134 32,8 61 14,9 45 11,0 13 3,2 30 7,3 84 20,5 409 100,0
2015 47 11,7 130 32,4 56 14,0 43 10,7 11 2,7 26 6,5 88 21,9 401 100,0
2016 40 10,6 117 31,0 59 15,6 41 10,9 10 2,7 24 6,4 86 22,8 377 100,0
2017 41 10,5 128 32,8 56 14,4 43 11,0 9 2,3 23 5,9 90 23,1 390 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Nur selbstständige, zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerksunternehmen gem. Anlage A und B1 der Handwerksordnung (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten


Informationen zur Handwerkszählung

Nach dem Handwerkstatistikgesetz werden mit der Handwerkszählung jährlich Informationen über selbstständige Handwerksunternehmen des zulassungspflichtigen und des zulassungsfreien Handwerks ermittelt und aufbereitet. Die zulassungspflichtigen Gewerbezweige sind in Anlage A, die zulassungsfreien Gewerbezweige sind in Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HWO) aufgeführt. Die Einträge gem. Anlage A werden als Handwerksrolle bezeichnet. Diese Verzeichnisse werden bei den Handwerkskammern geführt und die einschlägigen Informationen den Statistischen Ämtern zur Führung und lfd. Aktualisierung des Statistischen Unternehmensregisters übermittelt.

In die Handwerkszählung werden gemäß § 2 des Handwerkstatistikgesetzes (HwStatG) nur selbstständige Handwerksunternehmen einbezogen. Viele handwerkliche Berufe werden auch in innerbetrieblichen Abteilungen und Nebenbetrieben ausgeübt. Beispielsweise gibt es Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund der Beschäftigung eines Elektrotechnikermeisters / einer Elektrotechnikermeisterin für die Ausbildung in einer innerbetriebliche Abteilung in die Handwerksrolle eingetragen sind. Ein Beispiel für einen handwerklichen Nebenbetrieb ist ein Kaufhaus, das eine eigene, unselbstständige Fleischereiabteilung als Nebenbetrieb besitzt und deswegen in die Handwerksrolle eingetragen ist. Solche handwerklichen Nebenbetriebe und innerbetrieblichen Abteilungen werden in der Handwerkszählung nicht ausgewertet.

Die Ergebnisse der Handwerkszählungen werden durch Auswertungen des Unternehmensregisters und durch sonstige Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit und der Finanzbehörden ermittelt. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf Unternehmen (einschl. der inzwischen inaktiven Unternehmen) mit steuerbarem Umsatz aus Lieferungen und Leistungen und/oder mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2017.

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