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Zeitreihe für Flensburg

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Gewerbeabmeldungen in Flensburg

Vollständige Aufgaben Umwandlungen Übergaben Fortzüge1) Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 710 80,5 14 1,6 75 8,5 83 9,4 882 100,0
2009 729 81,3 14 1,6 75 8,4 79 8,8 897 100,0
2010 668 82,5 1 0,1 60 7,4 81 10,0 810 100,0
2011 738 81,9 3 0,3 55 6,1 105 11,7 901 100,0
2012 701 84,4 6 0,7 44 5,3 80 9,6 831 100,0
2013 537 82,0 8 1,2 28 4,3 82 12,5 655 100,0
2014 1 097 87,0 2 0,2 65 5,2 97 7,7 1 261 100,0
2015 572 76,7 6 0,8 73 9,8 95 12,7 746 100,0
2016 684 86,8 10 1,3 36 4,6 58 7,4 788 100,0
2017 587 80,1 15 2,0 55 7,5 76 10,4 733 100,0
2018 523 80,5 5 0,8 45 6,9 77 11,8 650 100,0
2019 632 82,7 7 0,9 44 5,8 81 10,6 764 100,0
2020 478 76,7 2 0,3 66 10,6 77 12,4 623 100,0
2021 425 74,3 10 1,7 57 10,0 80 14,0 572 100,0
2022 386 75,2 5 1,0 57 11,1 65 12,7 513 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Schließung nach Verlegung in einen anderen Meldebezirk


Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik

1. Auskunftspflichtig sind Gewerbetreibende, die nach § 14 der Gewerbeordnung jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle den zuständigen Behörden anzeigen müssen.

2. Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Die vollständigen Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik finden Sie im entsprechenden Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes oder in den Statistischen Berichten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2022.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
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