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Zeitreihe für Dithmarschen

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Gewerbeanmeldungen in Dithmarschen

Neugründungen Umwandlungen Übernahmen Zuzüge1) Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 1 299 86,0 5 0,3 125 8,3 82 5,4 1 511 100,0
2009 1 396 89,0 5 0,3 98 6,2 70 4,5 1 569 100,0
2010 1 515 90,2 8 0,5 95 5,7 61 3,6 1 679 100,0
2011 1 180 85,6 7 0,5 112 8,1 80 5,8 1 379 100,0
2012 1 076 86,0 8 0,6 73 5,8 94 7,5 1 251 100,0
2013 935 84,6 6 0,5 72 6,5 92 8,3 1 105 100,0
2014 1 022 85,2 4 0,3 76 6,3 97 8,1 1 199 100,0
2015 913 83,6 1 0,1 71 6,5 107 9,8 1 092 100,0
2016 803 79,5 6 0,6 98 9,7 103 10,2 1 010 100,0
2017 854 82,6 10 1,0 78 7,5 92 8,9 1 034 100,0
2018 861 84,6 - - 73 7,2 84 8,3 1 018 100,0
2019 862 82,5 1 0,1 75 7,2 107 10,2 1 045 100,0
2020 800 82,5 4 0,4 78 8,0 88 9,1 970 100,0
2021 900 78,7 5 0,4 104 9,1 134 11,7 1 143 100,0
2022 946 83,0 2 0,2 81 7,1 111 9,7 1 140 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk


Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik

1. Auskunftspflichtig sind Gewerbetreibende, die nach § 14 der Gewerbeordnung jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle den zuständigen Behörden anzeigen müssen.

2. Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Die vollständigen Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik finden Sie im entsprechenden Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes oder in den Statistischen Berichten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2022.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
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