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Zeitreihe für Flensburg

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Gewerbeanmeldungen in Flensburg

Neugründungen Umwandlungen Übernahmen Zuzüge1) Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
2008 897 84,5 8 0,8 63 5,9 94 8,9 1 062 100,0
2009 847 84,6 14 1,4 76 7,6 64 6,4 1 001 100,0
2010 804 83,8 12 1,3 65 6,8 79 8,2 960 100,0
2011 806 84,1 7 0,7 60 6,3 85 8,9 958 100,0
2012 647 87,1 6 0,8 33 4,4 57 7,7 743 100,0
2013 625 86,4 6 0,8 23 3,2 69 9,5 723 100,0
2014 737 87,8 5 0,6 35 4,2 62 7,4 839 100,0
2015 708 83,8 8 0,9 61 7,2 68 8,0 845 100,0
2016 576 85,2 3 0,4 47 7,0 50 7,4 676 100,0
2017 653 85,1 8 1,0 41 5,3 65 8,5 767 100,0
2018 673 87,5 6 0,8 33 4,3 57 7,4 769 100,0
2019 758 86,0 5 0,6 37 4,2 81 9,2 881 100,0
2020 584 84,9 2 0,3 52 7,6 50 7,3 688 100,0
2021 610 84,8 5 0,7 42 5,8 62 8,6 719 100,0
2022 566 86,8 3 0,5 44 6,7 39 6,0 652 100,0

Anmerkungen zu den Daten

1) Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk


Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik

1. Auskunftspflichtig sind Gewerbetreibende, die nach § 14 der Gewerbeordnung jedes stehende Gewerbe oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle den zuständigen Behörden anzeigen müssen.

2. Als Gewerbe gilt jede erlaubte selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird.

Die vollständigen Erläuterungen zur Gewerbeanzeigenstatistik finden Sie im entsprechenden Qualitätsbericht des Statistischen Bundesamtes oder in den Statistischen Berichten.

Aktueller Stand dieser Statistik: 2022.

Statistiken zum Download Qualitätsberichte
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