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Zeitreihe für Schleswig-Flensburg

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Afghanistan Irak Armenien Russische Föderation Iran Syrien Serbien Kosovo Albanien Türkei
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 159 19,4 58 7,1 39 4,8 58 7,1 42 5,1 174 21,2 68 8,3 12 1,5 16 1,9 31 3,8
31.12.2015 483 20,7 233 10,0 95 4,1 49 2,1 57 2,4 928 39,7 66 2,8 72 3,1 106 4,5 19 0,8
31.12.2016 522 28,7 346 19,0 142 7,8 101 5,5 73 4,0 297 16,3 42 2,3 33 1,8 38 2,1 21 1,2
31.12.2017 276 26,7 180 17,4 141 13,6 117 11,3 45 4,4 56 5,4 28 2,7 18 1,7 21 2,0 20 1,9
31.12.2018 236 24,8 217 22,8 130 13,7 97 10,2 53 5,6 45 4,7 22 2,3 21 2,2 20 2,1 15 1,6


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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