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Zeitreihe für Dithmarschen

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten (Wohnort)

Armenien Afghanistan Irak Russische Föderation Iran Syrien Albanien Jemen Serbien Türkei
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 105 15,8 115 17,3 35 5,3 39 5,9 33 5,0 96 14,5 18 2,7 11 1,7 45 6,8 25 3,8
31.12.2015 181 8,5 393 18,4 145 6,8 72 3,4 70 3,3 769 36,1 109 5,1 22 1,0 64 3,0 21 1,0
31.12.2016 218 13,7 403 25,3 168 10,6 85 5,3 59 3,7 325 20,4 51 3,2 25 1,6 24 1,5 6 0,4
31.12.2017 193 25,8 173 23,2 86 11,5 80 10,7 23 3,1 42 5,6 36 4,8 3 0,4 19 2,5 5 0,7
31.12.2018 194 27,8 141 20,2 74 10,6 74 10,6 54 7,7 46 6,6 21 3,0 19 2,7 13 1,9 10 1,4


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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