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Zeitreihe für Dithmarschen

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Empfänger:innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Alter in Dithmarschen (Wohnort)

0-17 Jahre 18-49 Jahre 50 Jahre und älter Insgesamt
Zeit Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2014 212 32,0 389 58,7 62 9,4 663 100,0
31.12.2015 675 31,6 1 337 62,7 121 5,7 2 133 100,0
31.12.2016 540 33,9 954 60,0 97 6,1 1 591 100,0
31.12.2017 244 32,7 440 58,9 63 8,4 747 100,0
31.12.2018 233 33,4 404 57,9 61 8,7 698 100,0


Informationen zu den Asylbewerberregelleistungen

Regelleistungen: Sie werden entweder als Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

Grundleistungen: Sie dienen der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie an Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts und werden gemäß § 3 AsylbLG im notwendigen Umfang als Sachleistungen gewährt. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen können auch Wertgutscheine oder Geldleistungen als Grundleistungen gewährt werden.

Hilfe zum Lebensunterhalt: In besonderen Fällen erhalten Leistungsberechtigte gemäß § 2 AsylbLG anstelle der Grundleistungen Leistungen, die dem SGB XII entsprechen. Hilfe zum Lebensunterhalt kann als laufende oder einmalige Hilfe gewährt werden. Personen, die ausschließlich einmalige Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, wurden bei der Zahl der Leistungsempfänger:innen nicht berücksichtigt.

Aktueller Stand dieser Statistik: 31.12.2018.

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